Inhalt (English)

Artikel 1 – Definitionen.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Bedingungen.

Artikel 3 – Zustandekommen einer Vereinbarung

Artikel 4 – Informationen des Veranstalters

Artikel 5 – Informationen des Reisenden

Artikel 6 – Zahlung.

Artikel 7 – Substitution.

Artikel 8 – Änderungen durch den Reisenden

Artikel 9 – Stornierung durch den Reisenden

Artikel 10 - Preisänderung.

Artikel 11 – Änderung durch den Veranstalter

Artikel 12 – Stornierung durch den Veranstalter

Artikel 13 – Haftung und Mängel.

Artikel 14 – Hilfe und Unterstützung.

Artikel 15 – Zurechnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse.

Artikel 16 – Pflichten des Reisenden

Artikel 17 – Beschwerden.

Artikel 18 – Sonstige Bestimmungen.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

Veranstalter: Alltractive ist unter der Handelskammernummer 82646422 registriert.

Reisender: jede Person, die mit dem Veranstalter einen Vertrag über eine Reise abschließen möchte, und jede Person, die im Rahmen dieses Vertrags zur Reise berechtigt ist;

Reiseservice: die Leistungen, die Teil der Reise sind, wie Personenbeförderung, Mietwagen, Unterkunft und Ausflüge.

Reisedienstleister: der Dienstleister, der einen Teil der Reise durchführt, wie z. B. Unterkunftsanbieter, Transportunternehmen, externe Reiseleiter usw.

Zustimmung: der Vertrag über die gebuchte Reise, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Geschrieben: schriftlich oder elektronisch, einschließlich per E-Mail.

Bedingungen: diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Pauschalreise: eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes.

Reis: eine Pauschalreise oder, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt wurden, eine einzelne Reiseleistung.

Arbeitstage: Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in den Niederlanden anerkannten Feiertage, während der Arbeitszeit (9–17 Uhr niederländischer Zeit).

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Bedingungen

2.1     Pauschalreisen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Veranstalter angebotenen oder mit dem Veranstalter vereinbarten Pauschalreisen.

2.2 Reiseleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch für Reiseleistungen gelten, die keine Pauschalreise darstellen. Titel 7a des 7. Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der Pauschalreiseverträge regelt, findet in diesem Fall keine Anwendung. Diese Reiseleistungen sind nicht gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich angegeben, welche Partei die Deckung übernimmt und dies ergibt sich aus den Garantie- oder Versicherungsbedingungen.

2.3 Abweichende und zusätzliche Bedingungen

Abweichende und ergänzende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

Die Buchung

Artikel 3 – Zustandekommen einer Vereinbarung

3.1 Inhalt des Angebots

Die angebotene Reise umfasst ausschließlich die im Angebot und in den Publikationen des Veranstalters ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Angaben in Publikationen der Reiseanbieter sind nicht Bestandteil des Angebots, auch wenn im Angebot des Veranstalters darauf verwiesen wird. Die angegebene Reisedauer ist in ganzen Tagen angegeben, wobei Abreise- und Ankunftstag als ganze Tage gezählt werden.

3.2 Unverbindliches Angebot

Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend und kann vom Veranstalter nach Annahme bis 17.00:XNUMX Uhr des nächsten Werktags widerrufen werden.

3.3     Die Buchung

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende das Angebot des Veranstalters annimmt und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Reise.  

3.4 Offensichtliche Fehler

Offensichtliche Fehler im Angebot sind für den Veranstalter nicht bindend. Bei Zweifeln sollte der Reisende nachfragen.  

3.5     Einstellungen

Aus den vom Reisenden mitgeteilten Wünschen können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter hat schriftlich bestätigt, dass er diesen Wünschen nachkommt. Die bloße Angabe des Wunsches in den Reiseunterlagen und der Buchungsbestätigung ist hierfür nicht ausreichend.

3.6 Besondere Anforderungen

Wenn der Reisende dem Veranstalter bei der Buchung medizinische Anforderungen oder andere zwingende Gründe mitteilt, prüft der Veranstalter, ob er diese Anforderungen erfüllen kann. Ist der Veranstalter nicht in der Lage oder nicht bereit, die Anforderungen zu erfüllen, kommt der Vertrag nicht zustande. Der Veranstalter kann eine Preisanpassung entsprechend den genannten Anforderungen vornehmen.  

3.7 Bestätigung der Buchung

Nach der Buchung der Reise und der Prüfung der Verfügbarkeit sendet der Veranstalter eine Buchungsbestätigung.

3.8 Rücktritt des Reisenden

Die Buchung der Reise ist endgültig. Der Reisende hat kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

3.9 Minderjährige

Der Reisende, der die Reise bucht, muss volljährig sein.

3.10 Bücher für andere Reisende & Kommunikation

Der Reisende, der für andere Reisende bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle daraus entstehenden Verpflichtungen. Die anderen Reisenden haften jeweils für ihren eigenen Anteil. Die Bestätigung, Rechnung, Reisedokumente und alle anderen Mitteilungen werden nur an den Reisenden gesendet, der die Buchung vornimmt. Der Reisende, der die Reise für andere bucht, ist verpflichtet, bei der Buchung relevante persönliche Umstände dieser anderen Reisenden anzugeben. Der Reisende, der die Reise für andere bucht, ist verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere relevante Mitteilungen diesen anderen Reisenden zur Verfügung zu stellen. Der Reisende, der die Reise bucht, stellt den Veranstalter von jeglichen Schäden frei, die aus der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen.

Informationen

Artikel 4 – Informationen des Veranstalters

4.1 Reisepreis

Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4.2 Angaben des Veranstalters bei der Buchung

Bei der Buchung oder unmittelbar danach stellt der Veranstalter dem Reisenden den Vertrag zur Verfügung, einschließlich der akzeptierten Präferenzen des Reisenden und auf die niederländische Staatsangehörigkeit zugeschnittener Informationen zu den erforderlichen Reisedokumenten (Reisepässen, Visa usw.) und etwaigen Gesundheitsformalitäten.

4.3 Reisedokumente

Der Reisende muss während der Reise alle erforderlichen Reisedokumente wie Reisepass, Visum, Impfbescheinigungen usw. mit sich führen. Aufgrund der Wichtigkeit der Dokumente muss der Reisende die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen bei den zuständigen Behörden prüfen. Vor der Buchung der Reise muss der Reisende sicherstellen, dass genügend Zeit für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente vorhanden ist. Kann der Reisende die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente ganz oder teilweise nicht antreten, trägt der Reisende die Kosten. 

4.4 Reisedokumente

Reiseunterlagen (Tickets, Gutscheine etc.) werden dem Reisenden spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugesandt, sofern die Rechnung noch nicht vollständig bezahlt ist. Sollte der Reisende die Reiseunterlagen 5 Tage vor Reiseantritt nicht erhalten haben, muss er den Veranstalter unverzüglich informieren.

4.5 Versicherungsinformationenen

Der Veranstalter informiert den Reisenden über die Möglichkeit, eine Reiserücktritts- und Reiseversicherung abzuschließen. Der Veranstalter kann den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen, wenn der Reisende vor der Buchung hierüber informiert wurde.

Artikel 5 – Informationen des Reisenden

5.1 Relevante Informationen des/der Reisenden

Der buchende Reisende hat vor der Buchung alle relevanten Informationen über die angemeldeten Reisenden anzugeben, insbesondere solche, die die Gesundheit oder Sicherheit des Reisenden oder anderer Personen beeinträchtigen könnten. Sind die Angaben fehlerhaft oder unvollständig, kann der Reisende von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Reisende trägt dann die Stornogebühren gemäß § 9 Abs. 2 [Stornogebühren]. Auch sonstige Kosten trägt der Reisende.

5.2 Eingeschränkte Mobilität, Schwangere und Krankheit

Reisende mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen, Schwangere sowie Reisende mit einer Krankheit, die die Reise beeinträchtigen könnte, müssen den Veranstalter bei Vertragsabschluss oder so bald wie möglich nach Kenntnisnahme über mögliche Auswirkungen auf die Reise und insbesondere auf Flugreisen informieren. Diese Reisenden müssen beim Beförderer prüfen, ob für die Reise ein ärztliches Attest erforderlich ist.  

Vor der Reise

Artikel 6 - Zahlung

6.1 Kaution

Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises zuzüglich der vollen Kosten für etwaige Flugtickets. Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung eingegangen sein.

6.2 Restzahlung

Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zu entrichten. Bei Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis sofort nach der Buchung zu entrichten. In jedem Fall muss die vollständige Zahlung vor Reisebeginn eingegangen sein.

6.3 Verzug und Zinsen

            Zahlt der Reisende nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug und schuldet auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen.

6.4 Inkassokosten

Der Reisende hat außergerichtliche Inkassokosten zu tragen, wenn er innerhalb der in einer schriftlichen Mahnung gesetzten Zahlungsfrist nicht zahlt. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen: 15 % des geforderten Betrags bis zu 2500 €, 10 % der darüber hinausgehenden 2500 €, 5 % der darüber hinausgehenden 5000 € und 1 % des Restbetrags.

6.5 Weitere Folgen der Nichtzahlung

Solange der Reisende nicht gezahlt hat, kann der Veranstalter die Reiseunterlagen einbehalten. Bleibt die Zahlung auch nach Mahnung aus oder erfolgt sie nicht vor Reisebeginn, kann der Veranstalter den Reisenden von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Statt des Ausschlusses kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und dem Reisenden die in Artikel 9 Absatz 2 festgelegten Stornogebühren in Rechnung stellen.

6.6 STO Garant Garantieprogramm

Um die gesetzlich vorgeschriebenen Garantieanforderungen zu erfüllen, nutzt Alltractive STO Garant. Dies können Sie auf der STO Garant-Teilnehmerseite überprüfen (www.sto-garant.nl/deelnemersAlle Informationen zu STO Garant finden Sie unter www.sto-garant.nl.

Bei jedem Alltractive-Reiseangebot ist klar angegeben, ob die STO Garant-Garantie gilt. Die Garantiebestimmungen erläutern, was die Garantie beinhaltet und welche Bedingungen gelten. Sie finden diese Garantiebestimmungen auf der STO Garant-Website (www.sto-garant.nl/downloads).

Wenn für Ihre Buchung die STO Garant-Garantie gilt, zahlen Sie den Reisepreis nicht an Alltractive, sondern auf das Treuhandkonto der Stichting Derdengelden Certo Escrow, einem bei der Nederlandsche Bank (DNB) und der niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) registrierten Zahlungsdienstleister. Diese Treuhandstiftung garantiert Ihren Reisepreis bis zum Ende Ihrer Buchung. Sollten Leistungen aufgrund finanzieller Unfähigkeit von Alltractive nicht (vollständig und/oder rechtzeitig) erbracht werden, tritt STO Garant in den Garantiefall ein. Die Garantiebedingungen erklären, wie Sie in solchen Fällen die Garantie in Anspruch nehmen können.

Artikel 7 – Substitution

7.1 Bedingungen und Hinweise

Ein Reisender kann die Reise auf eine andere Person übertragen. Die andere Person muss alle mit der Reise verbundenen Bedingungen erfüllen. Eine Übertragung ist nur im Rahmen der Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters möglich. Wenn Flugtickets Teil der Reise sind, ist eine Übertragung oft nicht möglich. Eine Übertragung der Reise ist dann möglich, wenn neue Flugtickets gebucht werden – auf Kosten des Reisenden. Der Reisende muss den Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn um eine Ersatzperson bitten.

 7.2 Gesamtschuldnerische Haftung und Mehrkosten

Der Reisende und der Reiseübernehmer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises und der durch den Ersatz entstehenden Mehrkosten, einschließlich der Änderungskosten.

Artikel 8 – Änderungen auf Wunsch des Reisenden

8.1 Änderung

Der Reisende, der die Reise gebucht hat, kann vom Veranstalter eine Vertragsänderung verlangen. Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet. Der Veranstalter wird den Reisenden über den neuen Reisepreis informieren. Stimmt der Reisende den Kosten der Änderung zu, werden der neue Reisepreis und die Änderungsgebühren fällig. Ist der neue Reisepreis niedriger als der ursprüngliche Reisepreis, wird die Differenz mit den fälligen Änderungsgebühren verrechnet.

8.2 Änderung des Abreisedatums

Sofern der Veranstalter nicht angibt, dass eine Umbuchung erfolgt ist, stellt die Änderung des Abreisedatums die Kündigung des bestehenden Vertrags und den Abschluss eines neuen Vertrags dar. Für den stornierten Vertrag gelten die Stornierungsbedingungen in Artikel 9 [Stornogebühren].

Artikel 9 – Stornierung durch den Reisenden

9.1     XNUMX Annullierung

Der Reisende kann die Buchung vor Reisebeginn stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter. Bei einem Eingang nach 17.00:XNUMX Uhr oder außerhalb von Werktagen gilt der folgende Werktag als Eingangsdatum.

9.2 Stornierungskosten

Ist ein Flug in der Reise enthalten, haftet der Reisende im Falle einer Stornierung für folgende Beträge:

a. bis einschließlich 56 Tage vor dem Abreisetag: die Stornierungskosten des Fluges + 20 % des verbleibenden Teils der Reisesumme; 
b. ab 55 Tagen bis einschließlich 22 Tagen vor dem Abreisetag: die Stornierungskosten des Fluges + 50 % des verbleibenden Teils der Reisesumme;  
c. ab 21 Tagen bis einschließlich 7 Tagen vor dem Abreisetag: die Stornierungskosten des Fluges + 75 % des verbleibenden Teils der Reisesumme;  
d. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises. 

Wenn kein Flug inbegriffen ist, schuldet der Reisende folgende Beträge: 
bis einschließlich 56 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises; 
b. ab 55 Tage bis einschließlich 22 Tage vor dem Reiseantritt: 50 % des Reisepreises; 
c. ab 21 Tage bis einschließlich 7 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises; 
d. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises.

9.3 Reduzierung der Passagierzahlen

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl innerhalb einer Buchung kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen folgende Stornierungskosten in Rechnung stellen:

  1. die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Standard-Stornierungskosten oder;
  2. den gesamten Reisepreis der stornierten Person abzüglich der durch die Stornierung ersparten Aufwendungen.

9.4 Stornokosten bei Stornierung nach Umbuchung der Reise

Reisende und Veranstalter können die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Storniert der Reisende die umgebuchte Reise, beträgt die Stornogebühr mindestens den Betrag, der bei Stornierung der Reise zum Umbuchungstermin angefallen wäre.

(Beispiel: 14 Tage vor Reisebeginn wird die Reise auf einen späteren Zeitpunkt als 1 Jahr umgebucht. Sechs Monate vor Reisebeginn tritt der Reisende zurück, da er die Reise nicht mehr antreten möchte. Die Stornogebühr beträgt gemäß Artikel 6 20 % des Reisepreises. Wäre die Reise am Tag der Umbuchung storniert worden, beträgt die Stornogebühr 9.2 % des Reisepreises. In diesem Fall fallen 75 % des Reisepreises als Stornogebühr an.

9.5 Reisegutschriften aus Kulanz

Wird eine Reise vom Reisenden storniert und aus Kulanzgründen eine Reisegutschrift gewährt, gilt (sofern vom Veranstalter keine anderen Bedingungen mitgeteilt werden) Folgendes:

– Das Reiseguthaben muss innerhalb eines Jahres nach der Gewährung eingelöst werden.

– Die neue Reise muss innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung des Reiseguthabens angetreten worden sein.

– Das Reiseguthaben ist an den Reisenden gebunden und nicht übertragbar.

– Das Reiseguthaben kann nur für die gleiche Reise zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.

– ist die Reise zu einem späteren Zeitpunkt teurer, wird dem Reisenden die Preisdifferenz in Rechnung gestellt.

– Storniert der Reisende die Reise, die er mit einem aus Kulanz gewährten Reiseguthaben gebucht hat, verfällt das Reiseguthaben.

Artikel 10 – Preisänderung

10.1 Preisänderung

Der Veranstalter kann den Reisepreis bis zu 20 Tage vor Reisebeginn aufgrund von Preisänderungen erhöhen in:

– Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen oder;

– Steuern oder Gebühren, die von Dritten erhoben werden, die nicht direkt an der Durchführung der Reise beteiligt sind. Der Veranstalter kann im Vertrag festlegen, dass er den Reisepreis bis zu 20 Tage vor Reisebeginn aufgrund von Wechselkursschwankungen erhöhen kann. Der Vertrag muss die Methode der Preisneuberechnung auf Grundlage des Wechselkurses enthalten.

10.2 Kündigung durch den Reisenden

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und erhält den gezahlten Reisepreis zurück.

10.3 Preisminderung

Ist ein Recht auf Preiserhöhung vereinbart, hat der Reisende ein entsprechendes Recht auf Preisminderung. Von dem dem Reisenden zustehenden Betrag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € abgezogen.

Artikel 11 – Änderung durch den Veranstalter

11.1 Änderungen

Der Veranstalter kann vor Reisebeginn einseitig geringfügige Änderungen an der Reise vornehmen. Der Reisende wird über diese Änderungen informiert.

11.2 Wesentliche Änderungen

Der Veranstalter kann bei Bedarf wesentliche Merkmale der Reise vor Reisebeginn erheblich ändern. Hierzu gehört auch das Angebot einer Ersatzreise. Der Reisende kann die Änderung annehmen oder ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Kündigung erhält der Reisende den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Der Veranstalter kann dem Reisenden eine angemessene Frist zur Abgabe seiner Wahl setzen. Wird der Vertrag nicht innerhalb der gesetzten Frist gekündigt, gilt die Änderung als angenommen und das Kündigungsrecht erlischt.

Artikel 12 – Stornierung durch den Veranstalter

12.1   Absage wegen Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann den Vertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn die Anzahl der Anmeldungen unter der im Vertrag angegebenen Mindestanzahl liegt und der Reisende hierüber spätestens benachrichtigt wird:

– 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von 6 Tagen oder mehr.

– 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von 2 bis 6 Tagen.

– 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen.

12.2 Stornierung aufgrund höherer Gewalt

Der Veranstalter kann den Vertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn er den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann.

12.3 Rückerstattung des bezahlten Reisepreises – keine Entschädigung

In den oben genannten Fällen erstattet der Veranstalter bereits erhaltene Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Kosten, die dem Reisenden für Leistungen außerhalb des Vertrags entstehen, wie z. B. Impfungen, Visa, Ausrüstungskäufe, Versicherungen und, sofern nicht in der Reise enthalten, Flüge, Tickets, Unterkunft usw., werden nicht erstattet.

12.4 Stornierung aufgrund von Handlungen des Reisenden

Erfüllt der Reisende die vorgegebenen Teilnahmevoraussetzungen nicht oder wurden falsche oder unvollständige Angaben zum Reisenden gemacht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende hat dann die in Artikel 9 Absatz 2 festgelegten Stornierungsgebühren zu zahlen.  

Durchführung der Reise

Artikel 13 – Haftung und Mängel

13.1 Ordnungsgemäße Durchführung der Reise

Der Veranstalter ist für die Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter selbst oder von einem anderen Reisedienstleister erbracht werden. Der Veranstalter muss den Vertrag in Übereinstimmung mit den Erwartungen erfüllen, die der Reisende aufgrund der Veröffentlichungen, des Vertrags und der Umstände am Reiseziel vernünftigerweise haben konnte.

13.2 Änderungen des Reiseplans und der Reisezeiten

Der Veranstalter informiert den Reisenden über alle Änderungen der Reiseroute. Ist dem Veranstalter der Aufenthaltsort nicht bekannt, wird der Reisende ausschließlich über die dem Veranstalter mitgeteilte E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer informiert.

13.3 Beschwerdepflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, den Reisedienstleister und den Veranstalter gemäß Artikel 17 [Beschwerden] unverzüglich über etwaige Mängel oder Probleme bei der Erbringung der Reiseleistungen zu informieren.

13.4 Beschlussfassung durch den Veranstalter

Der Veranstalter wird für die Beseitigung etwaiger Mängel sorgen. Auf die Beseitigung eines Mangels kann verzichtet werden, wenn diese unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

13.5 Schadenersatz

Kann der Mangel nicht behoben werden, wird der Veranstalter (oder der Reisedienstleister) mit dem Reisenden Rücksprache halten und gegebenenfalls eine Entschädigung oder eine Alternative vereinbaren. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder eine Alternative, wenn der Mangel auf seine Person zurückzuführen ist.

Artikel 14 - Hilfe und Unterstützung

14.1 Pflichthilfe

Der Veranstalter leistet dem Reisenden Hilfe und Unterstützung, wenn dieser in Schwierigkeiten ist, insbesondere indem er ihm geeignete Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden und konsularische Hilfe zur Verfügung stellt und ihm bei der Nutzung der Fernkommunikation und der Suche nach alternativen Reisearrangements hilft.

14.2 Kosten

Der Veranstalter erhebt eine angemessene Gebühr für Hilfe und Unterstützung, wenn die Schwierigkeiten auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Reisenden zurückzuführen sind.

Haftung

Artikel 15 – Zurechnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse

15.1 Zurechnung und höhere Gewalt

Der Reisende hat keinen Anspruch auf Ersatz eines Schadens, der ihm aufgrund eines Mangels entsteht, der auf Folgendes zurückzuführen ist:

a. der Reisende;

b. Dritte, die nicht direkt an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind und deren Ausfall nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, oder; 
c. unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände.

15.2 Haftungsausschluss

Eine etwaige Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden resultiert aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden oder der Schaden wird durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Veranstalters verursacht.

15.3 Haftungsausschluss gemäß Vertrag oder EU-Verordnung

Wenn der Veranstalter für Schäden haftbar ist, einschließlich Schäden, die aus dem Tod oder der Körperverletzung des Reisenden resultieren, wird diese Haftung auf die gemäß den geltenden internationalen Verträgen und/oder EU-Vorschriften in Bezug auf die einzelnen Reiseleistungen zulässigen Grenzen beschränkt oder ausgeschlossen.

15.4 Versicherter Schaden

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Versicherungen wie etwa Kranken-, Reise-, Veranstaltungs- oder Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt sind. 

15.5 Verjährung

Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz und sonstige Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Durchführung der Reise. Bei Nichtdurchführung der Reise verjähren sie zwei Jahre nach dem geplanten Reisebeginn.

15.6 Erlöschen der Rechte

Unbeschadet der Verjährungsfrist und der Pflicht zur rechtzeitigen Rüge verjähren etwaige Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz drei Jahre nach Reisebeginn.

15.7 Keine doppelte Entschädigung

Der Reisende hat keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Wenn der Reisende Anspruch auf Entschädigung aufgrund internationaler Verträge oder EU-Verordnungen hat, erhält er nicht auch eine Entschädigung aufgrund dieses Vertrags.

Pflichten des Reisenden

Artikel 16 – Pflichten des Reisenden

16.1 Verhalten und Befolgung von Weisungen

Der Reisende muss sich wie ein vernünftiger Reisender verhalten und ist verpflichtet, alle Anweisungen des Veranstalters und der Reisedienstleister zu befolgen.

16.2 Folgen der Nichteinhaltung – Ausschluss von der Teilnahme

Bei Nichtbefolgung von Anweisungen oder bei Belästigung durch den Reisenden kann der Veranstalter/Reisedienstleister dem Reisenden die weitere Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise verweigern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.

16.3 Warnung

Vor dem Ausschluss von der Teilnahme erhält der Reisende zunächst eine mündliche oder schriftliche Verwarnung. Eine Verwarnung ist nicht erforderlich, wenn sie den Umständen nach unangemessen ist.

16.4 Haftung und Freistellung des Reisenden

Der Reisende haftet für Schäden, die durch sein Verhalten, die Nichteinhaltung der Verpflichtungen in diesem Artikel oder anderweitig auf ihn zurückzuführende Schäden entstehen. Der Reisende stellt den Veranstalter von Ansprüchen der an der Reise beteiligten Reisedienstleister, anderer Reisender oder Dritter wegen Schäden frei, die vom Reisenden verursacht wurden oder auf ihn zurückzuführen sind.

16.5 Rückreisezeit prüfen

Der Reisende muss die genaue Abfahrtszeit spätestens 24 Stunden vor dem planmäßigen Beginn der Rückreise überprüfen.

16.6 Formale Gesundheitsanforderungen

Der Reisende muss alle für das Zielland (und die Transitländer) geltenden Gesundheitsvorschriften einhalten. Regierungen können diese Vorschriften ohne vorherige Ankündigung ändern. Die Folgen dieser Änderungen liegen in der Verantwortung des Reisenden.

16.7 Maßnahmen der Reisedienstleister

Reisedienstleister können alle angemessenen Maßnahmen ergreifen und die Mitwirkung der Reisenden verlangen, unter anderem um Notfälle zu verhindern und zu bekämpfen, Gesundheitsrisiken zu mindern, Schäden zu verhindern oder behördliche Vorschriften einzuhalten. Die Nichtbeachtung dieser Maßnahmen oder Anweisungen kann dazu führen, dass dem Reisenden die Reiseleistung und der Zugang verweigert werden.

16.8 Materialverwendung

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm überlassenen Materialien sorgfältig zu behandeln. Nach Erhalt hat er diese zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der überlassenen Materialien haftet der Reisende.

Sonstige Rückstellungen

Artikel 17 - Beschwerden

17.1 Auskunft

Der Veranstalter stellt vor Reisebeginn Notfallkontaktdaten zur Verfügung.

17.2 Berichterstattung vor Ort

Wenn der Reisende der Meinung ist, dass die Reise nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, muss er das Problem oder den Mangel unverzüglich dem jeweiligen Reisedienstleister melden, damit dieser eine Lösung anbieten kann. Ist der Reiseleiter des Veranstalters anwesend, muss die Beschwerde auch diesem unverzüglich gemeldet werden. Ist kein Reiseleiter anwesend, muss die Beschwerde auch dem Veranstalter gemeldet werden. Diese Meldung kann per [WhatsApp, SMS, Telefon oder an Werktagen während der niederländischen Bürozeiten (9:17 - XNUMX:XNUMX Uhr) auch per E-Mail] erfolgen.

17.3 Kommunikationskosten

Der Reisende muss etwaige Kommunikationskosten begrenzen, indem er unter anderem Internettelefonie, WhatsApp und E-Mail nutzt.

17.4 Ungelöste Reklamation nach Rücksendung melden

Etwaige Beschwerden, die nach Ansicht des Reisenden während der Reise nicht vollständig gelöst oder entschädigt wurden, müssen dem Veranstalter innerhalb von zwei Monaten nach der Reise schriftlich und mit Begründung vorgelegt werden.

17.5 Folgen einer nicht oder nicht rechtzeitigen Mängelrüge

Das Unterlassen oder die nicht rechtzeitige Einreichung einer Reklamation gemäß Absatz 2 [Meldung vor Ort] dieses Artikels kann sich auf die Höhe einer etwaigen Entschädigung auswirken, es sei denn, die Interessen des Veranstalters wurden durch die nicht rechtzeitige Einreichung einer Reklamation nicht geschädigt. Reklamationen, die nach der Rücksendung nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dies ist unter den gegebenen Umständen unangemessen.

Artikel 18 – Sonstige Bestimmungen

19.1 Rechte Dritter

Untergebene, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, die an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, können sich gegenüber dem Reisenden auf die Bestimmungen des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der Haftungsausschlüsse) berufen.

19.2 Ersatzbestimmungen

Sollte die Gültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch zwingendes Recht verhindert werden oder sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so gilt diese Bestimmung als in eine gültige Bestimmung umgewandelt, die der ursprünglichen Absicht in Inhalt und Umfang möglichst nahe kommt.

19.3 Anwendbares Recht

Auf das Angebot, den Vertrag und die Vertragserfüllung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

Wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt der Buchung außerhalb der Niederlande wohnt, gilt Folgendes: Ungeachtet der Rechtswahl hat der Verbraucher Anspruch auf den Schutz, der durch das zwingende Recht des Staates gewährt wird, in dem er seinen Wohnsitz hat, wenn (kumulativ):

– der Veranstalter die kommerziellen Aktivitäten für die vereinbarte Reise auf das Land ausgerichtet hat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, und;

– die vereinbarten Reiseleistungen ganz oder teilweise in diesem Land erbracht werden.

19.4 Zuständiges Gericht

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag und damit zusammenhängenden Angelegenheiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Veranstalters befindet, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Reisenden vor das Gericht an seinem Wohnsitz zu laden.